Die Sachstandserfragung unserer Mangelmeldungen beim Kraftfahrtbundesamt führte immer zum gleichen Ergebnis:

„vielen Dank für Ihre Nachricht an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), in der Sie den aktuellen Sachstand der von Ihnen eingesandten Mangelmeldung erfragen.

Der Sachverhalt wurde seitens des KBA untersucht. Teil der Untersuchung war auch die Befragung des Herstellers.

Die vorliegenden Daten wurden vom Hersteller überprüft. Hierbei konnte keine Fehlfunktion des Fahrzeuges festgestellt werden. Die Diagnoseprotokolle zeigen, dass unmittelbar vor dem Vorfall das Gaspedal getreten wurde, zunächst nur mäßig, zum Zeitpunkt des Unfalls zu 100 %.

Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen ergeben sich derzeit keine Hinweise auf einen Produktmangel, welche weitere Maßnahmen des KBA im Rahmen der VO (EU) 2018/858 erforderlich machen.

Bezüglich technischer Informationen wenden Sie sich bitte an den Hersteller.“

Der Unfalldatenspeicher wird stärker gewichtet als unsere Aussagen. Und dass der Hersteller den Wagen gar nicht ausreichend untersucht hat, lege ich im Kapitel über die Unfallforschung dar.